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Sicherheitsschuhe für Baustelle: Normen

Sicherheitsschuhe für Baustelle müssen strenge Normen erfüllen – welche Klassen wirklich Pflicht sind und woran Sie geprüfte Modelle erkennen.

AutorThorsten Baumgartner Veröffentlicht Lesezeit 6 Min.

Sicherheitsschuhe für Baustelle: Normen

Wer sich fragt, welche Sicherheitsschuhe für Baustelle wirklich vorgeschrieben sind, landet unweigerlich bei der europäischen Norm EN ISO 20345. Sie legt fest, welche Schutzklasse ein Schuh tragen darf, welche Bauteile geprüft sein müssen und ab wann ein Modell überhaupt als Sicherheitsschuh gilt. Dieser Beitrag konzentriert sich genau auf diese Normfrage – auf Klassen, Kennzeichnungen und gesetzliche Pflichten, ohne die allgemeinen Grundlagen der Baustellenausrüstung erneut aufzurollen.

Welche Norm gilt für Sicherheitsschuhe auf der Baustelle?

Rechtlich verbindlich ist in der EU die Norm DIN EN ISO 20345. Sie unterscheidet sich von der Norm für Berufsschuhe (EN ISO 20347), die keine durchtrittsichere Sohle und keine zwingende Zehenschutzkappe vorschreibt. Wer sich fragt, welche Sicherheitsschuhe auf der Baustelle zulässig sind, muss also zuerst prüfen, ob ein Modell überhaupt nach 20345 zertifiziert ist – erkennbar am Prüfsiegel auf Zunge oder Innensohle.

Die Norm definiert eine Grundschutzklasse (SB, „Safety Basic“) und darauf aufbauende Klassen S1 bis S7, die zusätzliche Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit, Durchtrittschutz oder geschlossene Fersenpartie vorschreiben. Für den klassischen Rohbau- und Baustelleneinsatz sind praktisch ausschließlich die Klassen S1 bis S3 relevant, da sie eine geschlossene Ferse, Antistatik-Eigenschaften und Energieaufnahme im Fersenbereich verbindlich vorschreiben – Eigenschaften, die auf unebenem Gelände mit Absturz- und Stolpergefahr unverzichtbar sind.

Wichtig für die Praxis: Die Norm selbst schreibt keine bestimmte Klasse für eine bestimmte Baustelle vor. Sie liefert lediglich das Prüfraster. Welche Klasse tatsächlich Pflicht ist, ergibt sich erst aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Sicherheitsschuhe Baustelle Pflicht – was schreibt das Gesetz vor?

Die Grundlage für die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen liefert nicht die Produktnorm selbst, sondern das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Regeln, insbesondere DGUV Regel 112-191 zu Fußschutz). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche persönliche Schutzausrüstung auf welcher Baustelle notwendig ist – und sie den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Für nahezu jede Hochbau-, Tiefbau- oder Abbruchbaustelle fällt dieses Ergebnis eindeutig aus: Herabfallende Werkzeuge, freiliegende Nägel, Bewehrungseisen und schwere Lasten machen Sicherheitsschuhe zur zwingenden Ausrüstung. Damit ist die Sicherheitsschuh-Pflicht auf der Baustelle in der Praxis fast immer gegeben, auch wenn sie nicht wortwörtlich in einem einzelnen Paragrafen steht.

  • Bauherr/Auftraggeber: kann in der Baustellenordnung oder im SiGe-Plan das Tragen bestimmter PSA-Klassen verbindlich vorschreiben.
  • Arbeitgeber: muss die passende Schutzklasse festlegen, beschaffen und deren Nutzung kontrollieren.
  • Beschäftigte: sind verpflichtet, gestellte Sicherheitsschuhe während der gesamten Arbeitszeit auf der Baustelle zu tragen.

Verstöße gegen diese Pflicht können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und im Schadensfall die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beeinträchtigen. Kontrolliert wird dies in der Regel durch die Bauleitung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sowie stichprobenartig durch die Berufsgenossenschaft selbst.

Welche Sicherheitsschuhe für Baustelle sind konkret vorgeschrieben?

Die praktische Antwort auf die Frage, welche Sicherheitsschuhe für Baustelle infrage kommen, hängt vom konkreten Gewerk ab. Grundsätzlich gilt: Für alle Bereiche mit Absturz-, Durchtritt- oder Quetschgefahr ist mindestens Klasse S3 der Standard, da sie durchtrittsichere Sohle, Zehenschutzkappe und wasserabweisendes Obermaterial kombiniert.

KlasseZehenschutzkappeDurchtrittsicherheitTypischer Einsatzbereich
S1ja (200 Joule)neintrockene Innenräume, Werkstätten
S1PjajaAusbau, Montage in Trockenbereichen
S2janein, dafür wasserdichtArbeiten in feuchter Umgebung ohne Nageldurchtritt
S3jaja, plus ProfilsohleRohbau, Tiefbau, Abbruch, Außenbaustellen

Auf klassischen Baustellen mit Rohbauarbeiten, Erdarbeiten oder Abbrucharbeiten ist S3 faktisch der Mindeststandard, weil hier jederzeit mit Nägeln, Schrauben oder scharfkantigem Bauschutt am Boden zu rechnen ist. Innenausbau-Gewerke wie Trockenbau oder Elektroinstallation kommen dagegen häufig mit S1P aus, sofern der Baustellenboden bereits weitgehend beräumt ist – die endgültige Festlegung trifft aber immer die Gefährdungsbeurteilung vor Ort, nicht die persönliche Einschätzung des Handwerkers.

Wichtig ist außerdem die Zusatzkennzeichnung nach der Klasse, etwa WR für erhöhten Wasserwiderstand, CI für Kälteisolierung oder HI für Hitzeisolierung der Sohle. Auf Winterbaustellen oder bei Asphaltarbeiten sind diese Zusätze oft entscheidender als die reine Buchstabenklasse.

Anforderungen an Sohle, Zehenschutz und Rutschfestigkeit

Neben der Klassenzuordnung stellt die Norm konkrete technische Anforderungen an einzelne Bauteile des Schuhs. Diese Details entscheiden in der Praxis oft mehr über die Sicherheit als das reine S-Kürzel auf dem Etikett.

  • Zehenschutzkappe: Muss einer Prüflast von mindestens 200 Joule Fallenergie standhalten – vergleichbar mit einem 20-Kilo-Gewicht aus etwa einem Meter Höhe. Kappen aus Stahl bieten identischen Schutz wie Composite- oder Aluminiumkappen, unterscheiden sich aber in Gewicht und Wärmeleitfähigkeit.
  • Durchtrittschutz: Eine Zwischensohle aus Metall oder durchtrittsicherem Textilgewebe verhindert, dass Nägel oder Bewehrungseisen von unten durch die Sohle dringen. Textileinlagen sind leichter und flexibler, Metalleinlagen gelten bei sehr spitzen Gegenständen als robuster.
  • Rutschhemmung: Gekennzeichnet mit SRA (Keramikboden mit Reinigungsmittel), SRB (Stahlboden mit Glyzerin) oder SRC (beide Prüfungen bestanden). Auf Baustellen mit wechselnden Untergründen – nassem Beton, Schlamm, Metallgerüsten – ist SRC die sicherste Wahl.
  • Antistatik-Eigenschaft: Für alle Klassen ab S1 vorgeschrieben, verhindert die gefährliche Aufladung des Körpers, etwa bei Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen.

Ergänzend spielt der Tragekomfort eine sicherheitsrelevante Rolle, auch wenn er nicht direkt Teil der Prüfnorm ist: Schuhe, die drücken oder zu schwer sind, werden in der Pause abgelegt oder falsch geschnürt getragen – beides untergräbt den Normschutz in der Praxis. Eine gepolsterte Knöchelpartie, atmungsaktives Innenfutter und eine passende Weite (oft in den Varianten „normal“ und „weit“ erhältlich) sind daher kein Komfortluxus, sondern Teil einer funktionierenden Schutzausrüstung.

Woran erkennt man normgerechte Sicherheitsschuhe?

Wer Sicherheitsschuhe für den Baustelleneinsatz beschafft, sollte gezielt auf Kennzeichnungen achten, um Verwechslungen mit einfachen Arbeitsschuhen ohne Schutzfunktion zu vermeiden. Die entscheidenden Angaben finden sich meist eingeprägt auf der Innensohle oder aufgedruckt auf der Zunge des Schuhs.

  • CE-Kennzeichnung: Pflichtangabe für jede persönliche Schutzausrüstung in der EU, ohne die ein Schuh nicht als Sicherheitsschuh verkauft werden darf.
  • Normbezeichnung: Der Hinweis „EN ISO 20345“ zusammen mit der Schutzklasse (z. B. S3 SRC) muss deutlich sichtbar angegeben sein.
  • Herstellerangabe und Größe: Name oder Kennung des Herstellers sowie Herstellungsdatum, meist als Quartalsangabe.
  • Konformitätserklärung: Seriöse Hersteller stellen diese auf Anfrage oder online zur Verfügung; sie belegt die unabhängige Prüfung durch eine notifizierte Stelle.

Ein häufiger Fehler auf Baustellen ist der Griff zu Schuhen, die zwar wie Sicherheitsschuhe aussehen, aber tatsächlich nach der schwächeren Norm für Berufsschuhe (EN ISO 20347) zertifiziert sind – ohne Zehenschutzkappe und Durchtrittschutz. Solche Modelle sind für Baustellen ungeeignet, auch wenn sie optisch kaum zu unterscheiden sind. Ein zweiter typischer Fehler: abgenutzte Sohlenprofile oder gerissene Nähte, die die geprüfte Schutzwirkung faktisch aufheben, auch wenn das Etikett noch die richtige Klasse zeigt. Sicherheitsschuhe sollten deshalb regelmäßig auf sichtbaren Verschleiß kontrolliert und spätestens bei Rissen im Obermaterial oder durchgetretener Sohle ausgetauscht werden.

Bei der Beschaffung für ein ganzes Team lohnt sich zudem der Blick auf die Anforderung der jeweiligen Baustelle im SiGe-Plan oder in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung – sie legt oft nicht nur die Mindestklasse, sondern auch verpflichtende Zusatzmerkmale wie SRC oder WR fest, die bei der Bestellung sonst leicht übersehen werden.

Fazit

Für die Baustelle sind Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 verbindlich, wobei die konkrete Schutzklasse – meist S1P bis S3 – aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Gewerks folgt. Entscheidend sind neben der Buchstabenklasse die Details zu Zehenschutzkappe, Durchtrittsicherheit und Rutschhemmung sowie eine sichtbare CE- und Normkennzeichnung auf dem Schuh selbst. Wer diese Kriterien kennt, kann die Pflicht zum Tragen normgerechter Sicherheitsschuhe nicht nur erfüllen, sondern auch fundiert beurteilen, ob ein angebotenes Modell tatsächlich zur eigenen Baustelle passt.

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